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Satzung
Situation des Vereins dies zulässt, beschließen, dass Vereinsämter gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorgaben, z.B. § 3 Nr. 26aEStG (sog. Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte...