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Satzung
Kalenderjahres, in dem die Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand abgegeben wurde, wirksam. 8. Nach einem Beitragsrückstand von einem Kalenderjahr ruht für ein Jahr das aktive und passive Stimmrecht. Nach einem Beitragsrückstand von 2 Kalenderjahren erfolgt der Ausschluss....
http://dsaku.de/ueber-dsaku/satzung/#part1126

 



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